Entsorgungsfachbetriebe für Baumischabfälle
Bau- und Gewerbeabfallsortieranlagen
Abfälle aus privaten Bauarbeiten
Die oben gennannten Abfälle aus diversen Kunststoffen fallen auch bei privaten Bau- und Umbauarbeiten an. Sie können zusammen mit anderen, sogenannten Baumischabfällen entsorgt werden.
Die Entsorgung von Abfällen, die im Zusammenhang mit privater und gewerblicher Bautätigkeit (Neubau-, Umbau- und Abbrucharbeiten an Gebäuden) anfallen, gehört nicht zu den Pflichtaufgaben der städtischen Abfallentsorgung. Mit der Entsorgung jeglicher Bau- und Abbruchabfälle beauftragen Sie bitte einen Entsorgungsfachbetrieb oder einen entsprechend zertifizierten Containerdienst.