Pappteller

Einweggeschirr aus Pappe
  • Entsorgungswege:
Restabfallbehälter

Restabfallbehälter

40, 80, 120, 240, 1.100 und 5.000 Liter

Blaue SAS-Restabfall-Säcke
Blaue SAS-Restabfall-Säcke
  • Gefahrstoffhinweise:

Nicht über die Papiertonne entsorgen

  • Weitere Entsorgungs- oder Verwertungshinweise:

Das muss in den Restabfall
Pappteller sind in aller Regel verschmutzt (fettig, mit Essensresten) und müssen daher über den Restabfallbehälter entsorgt werden.

Am Besten nicht benutzen
Um Abfall zu vermeiden, verzichten Sie am besten auf Einwegprodukte, unabhängig vom Material. Nutzen Sie auf Partys und Feiern kein Einweggeschirr wie Pappteller, Plastikbecher, Plastikbesteck und Ähnliches. Verzichten Sie bitte auch auf Coffee-to-go-Becher!



Am 3. Juli 2021 ...
sind die Einwegkunststoff-Verbotsverordnung und die Einwegkunststoff-Kennzeichnungsverordnung in Kraft getreten (mehr dazu siehe Linkliste - Umsetzung der Einwegkunststoffrichtlinie).

Herstellungsverbot
Folgende Einwegkunststoffartikel dürfen nicht mehr hergestellt werden
Besteck, kosmetische Wattestäbchen, Luftballonstäbe, Rührstäbchen für Heißgetränke, Teller, Schalen und Trinkhalme, Lebensmittel- und Getränkebehälter aus expandiertem Polystyrol (Styropor).

Kennzeichnungsgebot
Folgende Einwegkunststoffartikel müssen gekennzeichnet werden
Einweggetränkebecher aus Papier mit Kunststoffbeschichtung, Damenbinden und Slipeinlagen, Tampons und deren Applikatoren, Feuchttücher, Zigarettenfilter, Tabakprodukte mit Filtern.

Zuletzt aktualisiert: 19.12.2024 Zurück