Entsorgungsfachbetriebe für gefährliche Bau- und Abbruchabfälle
Bauschuttsortieranlagen
Kennzeichen für gesundheitsgefährdende Stoffe
Die Stadt ist nicht zuständig
Die Entsorgung von Abfällen, die im Zusammenhang mit privater und gewerblicher Bautätigkeit (Neubau-, Umbau- und Abbrucharbeiten an Gebäuden) anfallen, gehört nicht zu den Pflichtaufgaben der städtischen Abfallentsorgung.
Mit der Entsorgung jeglicher Bau- und Abbruchabfälle beauftragen Sie bitte einen Entsorgungsfachbetrieb oder einen entsprechend zertifizierten Containerdienst.