Ofenschutt

Gemische aus Ofenschutt/Ofenabbruch, Schamottsteine und Ofenkacheln
  • Entsorgungsweg:
Entsorgungsfachbetriebe für gefährliche Bau- und Abbruchabfälle

Entsorgungsfachbetriebe für gefährliche Bau- und Abbruchabfälle

Bauschuttsortieranlagen

  • Gefahrstoffhinweise:

Kennzeichen für gesundheitsgefährdende Stoffe

  • Weitere Entsorgungs- oder Verwertungshinweise:

Die Stadt ist nicht zuständig
Die Entsorgung von Abfällen, die im Zusammenhang mit privater und gewerblicher Bautätigkeit (Neubau-, Umbau- und Abbrucharbeiten an Gebäuden) anfallen, gehört nicht zu den Pflichtaufgaben der städtischen Abfallentsorgung.

Mit der Entsorgung jeglicher Bau- und Abbruchabfälle beauftragen Sie bitte einen Entsorgungsfachbetrieb oder einen entsprechend zertifizierten Containerdienst.

Zuletzt aktualisiert: 05.03.2025 Zurück