im Handel, bei Fachfirmen, Lieferanten, Vertreibern zurückgeben
bundesweite und regionale Rücknahmesysteme
Kennzeichen für Stoffe, die gesundheitsschädlich sind
Nie über den Restabfall entsorgen
Nicht über die Glascontainer entsorgen
Gasentladungslampen sind Sammelgruppe 3
Defekte Gasentladungslampen gehören zur Sammelgruppe/Gerätekategorie 3 (Beleuchtungsköper) und sind als Altlampen gemäß § 10 ElektroG "einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen".
Zu den Gasentladungslampen und gleichzeitig zu den Elektroaltgeräten gehören insbesondere
• Kompaktleuchtstofflampen
• Energiesparlampen
• Quecksilberdampflampen
• Natriumdampflampen
• Halogenmetalldampflampen
• Leuchtstoffröhren
LED Lampen und Solarlampen sind auch Sammelgruppe 3
• LED Lampen (light-emitting diode - Leuchtdiode) enthalten kein Quecksilber, sie leuchten über Leuchtdioden (ebenfalls elektronische Bauteile).
• Solarlampen/Solarleuchten leuchten durch die die Energie der Sonne. Damit das möglich ist, wird ein Solarmodul und ein Akku benötigt. Mittels des photovoltaischen Effektes, bei dem unter Lichteinfall eine elektrische Potentialdifferenz zwischen zwei Elektroden erzeugt wird, wird Licht in elektrische Energie verwandelt.
Getrenntsammlung ist gesetzlich vorgeschrieben
Gasentladungslampen, LED Lampen und Solarleuchten erfordern eine getrennte Sammlung und Entsorgung nach § 10 ElektroG. Die kommunalen Sammelstellen nehmen diese Leuchtmittel seit 2006 kostenlos zur Verwertung zurück.
In Schwerin stehen dafür die beiden städtischen Recyclinghöfe Nord und Süd sowie der SAS Wertstoffhof bereit.