im Handel, bei Fachfirmen, Lieferanten, Vertreibern zurückgeben
bundesweite und regionale Rücknahmesysteme
Nie über den Restabfall entsorgen
Große Elektrogeräte, nicht nur in Küche und Bad
Zu den Elektrischen und elektronischen Haushaltsgroßgeräten gehören zum Beispiel ...
• Cerankochfeld, Dunstabzugshaube
• Elektroherd, Geschirrspülmaschine
• Heim-/Hometrainer, Vibrations-/Rüttelplatte und ähnliche Sportgeräte mit Elektronik
• Heimsolarium (ohne Leuchtstoffröhren)
• Klimagerät, Kochfeldabzug
• Küchenmaschine, Mikorwelle
• Wäscheschleuder, Wäschetrockner, Waschmaschine
• Pedelecs ohne EU-Typengenehmigung, maximal 250 Watt sowie maximal 25 km/h
Rechtsgrundlagen gemäß ElektroG
Elektro-/Elektronikaltgeräte werden gemäß ElektroG seit dem Jahr 2006 gebührenfrei zur Verwertung zurückgenommen.
Sie können selbst zu den Recyclinghöfen der Stadt gebracht werden oder werden nach Anmeldung über das Bestellsystem der SAS abgeholt.
Ab dem 1. Juli 2022 sind nicht mehr nur Großhandel und Fachgeschäfte mit mehr als 400 m2 Verkaufsfläche und Online-Händler verpflichtet defekte Elektro- und Elektronikaltgeräte zurückzunehmen.
Auch Lebensmitteleinzelhändler oder Discounter sind seit dem dazu verpflichtet, wenn ihre gesamte Verkaufsfläche größer als 800 Quadratmeter ist und sie regelmäßig Elektrogeräte verkaufen. Altgeräte mit einer Kantenlänge unter 25 Zentimetern müssen immer zurückgenommen werden, egal ob das Gerät in diesem Laden gekauft wurde.
Auch ein neues (Klein-)Gerät muss nicht gekauft werden. Mehr als drei gleichartige Altgeräte müssen jedoch nicht angenommen werden. Bei allen größeren Altgeräten, wie TV, Wachmaschine, Kühlschrank und Co. gilt jedoch, dass bei Rückgabe eines Altgerätes ein Neugerät gekauft werden muss.