Entsorgungsfachbetriebe für gefährliche Bau- und Abbruchabfälle
Bauschuttsortieranlagen
Künstliche Mineralfaserdämmstoffe, (kurz KMF) dienen als Wärmedämmung, Schall- oder Brandschutz.
Als Abfall fallen KMF auch bei privaten Abbruch- oder Sanierungsarbeiten an Gebäuden in Form nachfolgender Beispiele an ...
• Glaswolle, Schlackenwolle, Steinwolle
• anorganische Synthesefasern, textile Glas- oder Keramikfasern
• Dämm- oder Isoliermaterialien, mineralische Naturfasern
Ähnlich wie Asbest besitzen KMF auch die Eigenschaft, bei der Be- und Verarbeitung Fasern freizusetzen. Diese Fasern gelangen über die Atmung in den Körper und können dort, je nach Zusammensetzung, nicht oder unterschiedlich stark krebserzeugend wirken.
Die Entsorgung von Abfällen, die im Zusammenhang mit privater und gewerblicher Bautätigkeit (Neubau-, Umbau- und Abbrucharbeiten an Gebäuden) anfallen, gehört nicht zu den Pflichtaufgaben der städtischen Abfallentsorgung. Mit der Entsorgung jeglicher Bau- und Abbruchabfälle beauftragen Sie bitte einen Entsorgungsfachbetrieb oder einen entsprechend zertifizierten Containerdienst.
Auch am SAS Recyclinghof in Schwerin werden mineralische Dämmstoffe kostenpflichtig angenommen.
Erklärung "b. ü."
Abkürzung für "besonders überwachungsbedürftig", eine veraltete Bezeichnung für gefährliche Abfälle. Sie hat sich im Zusammenhang, insbesondere mit Kamilitwolle, in der Abfallentsorgungspraxis erhalten.