Computer und Co.

Laptop, Speicherplatten, Tintenstrahldrucker und Co.
  • Entsorgungswege:
im Handel, bei Fachfirmen, Lieferanten, Vertreibern zurückgeben

im Handel, bei Fachfirmen, Lieferanten, Vertreibern zurückgeben

bundesweite und regionale Rücknahmesysteme

Abholung von Elektroaltgeräten
Abholung von Elektroaltgeräten
Selbstanlieferung bei den Recyclinghöfen
Selbstanlieferung bei den Recyclinghöfen
Selbstanlieferung beim SAS Wertstoffhof
Selbstanlieferung beim SAS Wertstoffhof
  • Gefahrstoffhinweise:

Nie über den Restabfall entsorgen

  • Weitere Entsorgungs- oder Verwertungshinweise:

Monitore und Laptops ohne Akku sind Sammelgruppe 2
Alle anderen Geräte der PC-Technik und das "Drum herum" sind Sammelgruppe 5
Die technischen Entwickungen überschlagen sich, so dass auch die in privaten Haushalten und kleinen Betrieben genutzte PC-Technik schnell veraltet und entsorgt werden muss.

Zu entsorgen sind dann zum Beispiel ...
• defekte PC-Tower, Laptop
• Monitor/Computerbildschirm
• Tastatur, Mouse, Kabel von Drucker und PC
• Computerzubehör (zum Beispiel Festplatten, Grafikkarten)
• Kopierer- und Faxgeräte (dürfen maximal je 35 kg schwer sein)

Rechtsgrundlagen gemäß ElektroG
Elektro-/Elektronikaltgeräte werden gemäß ElektroG seit dem Jahr 2006 gebührenfrei zur Verwertung zurückgenommen.

Sie können selbst zu den Recyclinghöfen der Stadt und zum SAS Wertstoffhofgebracht werden oder werden nach Anmeldung über das Bestellsystem der SAS abgeholt.

Ab dem 1. Juli 2022 sind nicht mehr nur Großhandel und Fachgeschäfte mit mehr als 400 m2 Verkaufsfläche und Online-Händler verpflichtet defekte Elektro- und Elektronikaltgeräte zurückzunehmen.

Auch Lebensmitteleinzelhändler oder Discounter sind seit dem dazu verpflichtet, wenn ihre gesamte Verkaufsfläche größer als 800 Quadratmeter ist und sie regelmäßig Elektrogeräte verkaufen. Altgeräte mit einer Kantenlänge unter 25 Zentimetern müssen immer zurückgenommen werden, egal ob das Gerät in diesem Laden gekauft wurde.

Auch ein neues (Klein-)Gerät muss nicht gekauft werden. Mehr als drei gleichartige Altgeräte müssen jedoch nicht angenommen werden. Bei allen größeren Altgeräten, wie TV, Wachmaschine, Kühlschrank und Co. gilt jedoch, dass bei Rückgabe eines Altgerätes ein Neugerät gekauft werden muss.

Zuletzt aktualisiert: 23.01.2025 Zurück