Restabfallbehälter
40, 80, 120, 240, 1.100 und 5.000 Liter
Nicht über die Biotonne entsorgen
Das muss in den Restabfall
Kehricht und gefüllte Staubsaugerbeutel müssen über den Restabfallbehälter entsorgt werden.
Da Straßenkehricht, obwohl er meist hohe Anteile organischer Materialien enthält, durch Umwelteinflüsse (zum Beispiel Auspuffgase) belastet sein kann, eignet er sich nicht für eine Entsorgung über die Biotonne oder die Eigenkompostierung.
Beim Einfüllen großer Mengen an Straßenkehricht in die Restabfallbehälter bitte deren zulässiges Gewicht beachten.