Glühlampen und Halogenlampen

defekte (alte) Glühbirnen sowie kaputte Halogenlampen
  • Entsorgungswege:
Restabfallbehälter

Restabfallbehälter

40, 80, 120, 240, 1.100 und 5.000 Liter

Blaue SAS-Restabfall-Säcke
Blaue SAS-Restabfall-Säcke
  • Gefahrstoffhinweise:

Nicht über die Glascontainer entsorgen

  • Weitere Entsorgungs- oder Verwertungshinweise:

Das muss in den Restabfall
Die einfachen, älteren Glühlampen sowie Halogenlampen können nicht verwertet werden. Bitte entsorgen Sie diese über den Restabfallbehälter.

Die meisten Halogenlampen sind seit September 2023 verboten. Bitte informieren Sie sich über die Veränderungen im Angebot an Lampen über den Link "Welche Lampen weichen, welche dürfen bleiben" und den Link "Welche Folgen hat das Halogenlampenverbot".

Glühlampen und Halogenlampen gehören auch nicht ins Altglas, denn es handelt sich nicht um eine Glasverpackung.

Nicht in den Restmüll gehören jedoch Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren (das sind sogenannten Gasentladungslampen).

Zuletzt aktualisiert: 02.12.2024 Zurück