Gipsabfälle

Gipskarton- und Gipsfaser-Platten und Co.
  • Entsorgungswege:
Entsorgungsfachbetriebe für Baumischabfälle

Entsorgungsfachbetriebe für Baumischabfälle

Bau- und Gewerbeabfallsortieranlagen

Selbstanlieferung beim SAS Wertstoffhof
Selbstanlieferung beim SAS Wertstoffhof
  • Gefahrstoffhinweise:

Nie über den Restabfall entsorgen

  • Weitere Entsorgungs- oder Verwertungshinweise:

Abfälle aus Trockenbauarbeiten
Bei privaten Um- und Ausbauarbeiten werden Bauplatten auf Gipsbasis sehr häufig eingesetzt, entsprechende Restmengen und Verschnitte sind darum als Abfall zu entsorgen. Fast noch häufiger fallen Gipskarton- und Gipsfaser-Platten bei Abrißarbeiten alter Bäder oder Küchen an.

Gipsabfall oder Baumisch
Sind Gipskarton- und Gipsfaser-Platten lediglich mit Tapeten beklebt, können sie als Gipsabfall entsorgt werden. Sind Wand- und/oder Boden-Fliesen auf den Gipskartonplatten aufgeklebt oder haften Estrich- und Putzreste auf größeren Flächen an, müssen diese Platten als Baumischabfall (siehe oben) entsorgt werden.

Nicht unsere Pflichtaufgabe
Die Entsorgung von Abfällen, die im Zusammenhang mit privater und gewerblicher Bautätigkeit (Neubau-, Umbau- und Abbrucharbeiten an Gebäuden) anfallen, gehört nicht zu den Pflichtaufgaben der städtischen Abfallentsorgung. Mit der Entsorgung jeglicher Bau- und Abbruchabfälle beauftragen Sie bitte einen Entsorgungsfachbetrieb oder einen entsprechend zertifizierten Containerdienst.

Kostenpflichtig werden sowohl Baumisch- als auch Gipsabfälle am SAS Recyclinghof in Schwerin angenommen.

Zuletzt aktualisiert: 05.03.2025 Zurück