Entsorgungsfachbetriebe für Baumischabfälle
Bau- und Gewerbeabfallsortieranlagen
Nie über den Restabfall entsorgen
Abfälle aus Trockenbauarbeiten
Bei privaten Um- und Ausbauarbeiten werden Bauplatten auf Gipsbasis sehr häufig eingesetzt, entsprechende Restmengen und Verschnitte sind darum als Abfall zu entsorgen. Fast noch häufiger fallen Gipskarton- und Gipsfaser-Platten bei Abrißarbeiten alter Bäder oder Küchen an.
Gipsabfall oder Baumisch
Sind Gipskarton- und Gipsfaser-Platten lediglich mit Tapeten beklebt, können sie als Gipsabfall entsorgt werden. Sind Wand- und/oder Boden-Fliesen auf den Gipskartonplatten aufgeklebt oder haften Estrich- und Putzreste auf größeren Flächen an, müssen diese Platten als Baumischabfall (siehe oben) entsorgt werden.
Nicht unsere Pflichtaufgabe
Die Entsorgung von Abfällen, die im Zusammenhang mit privater und gewerblicher Bautätigkeit (Neubau-, Umbau- und Abbrucharbeiten an Gebäuden) anfallen, gehört nicht zu den Pflichtaufgaben der städtischen Abfallentsorgung. Mit der Entsorgung jeglicher Bau- und Abbruchabfälle beauftragen Sie bitte einen Entsorgungsfachbetrieb oder einen entsprechend zertifizierten Containerdienst.
Kostenpflichtig werden sowohl Baumisch- als auch Gipsabfälle am SAS Recyclinghof in Schwerin angenommen.