Elektrische Haushaltskleingeräte

Eierkocher, Haarfön, Nudelmaschine und Co.
  • Entsorgungswege:
im Handel, bei Fachfirmen, Lieferanten, Vertreibern zurückgeben

im Handel, bei Fachfirmen, Lieferanten, Vertreibern zurückgeben

bundesweite und regionale Rücknahmesysteme

Abholung von Elektroaltgeräten
Abholung von Elektroaltgeräten
Selbstanlieferung bei den Recyclinghöfen
Selbstanlieferung bei den Recyclinghöfen
Selbstanlieferung beim SAS Wertstoffhof
Selbstanlieferung beim SAS Wertstoffhof
  • Gefahrstoffhinweise:

Nie über den Restabfall entsorgen

  • Weitere Entsorgungs- oder Verwertungshinweise:

Vielfalt der elkektrischen Kleingeräte in vielen Haushalten
Zu den elektrischen und elektronischen Haushaltskleingeräten zählen zum Beispiel ...
• Brillenreinigungsgerät, Bügeleisen, Bügelstation
• Eierkocher, Elektro-Dosenöffner
• elektrische Friteuse ohne Restmengen an Öl oder Fett
• Espressomaschine, Fieberthermometer (digital)
• Glätteisen, Fön, Haartrockenhaube, Lockenstab, Frisierstab
• Handbohrmaschine und andere Heimwerkermaschinen
• Haushaltsgrillgeräte, Heizdecke, Heizkissen
• Kaffee-/Teemaschine, Küchenmaschine
• Verlängerungskabel und Mehrfachstecker zu den Elektrogeräten
• Lockenbürste und -stab, Milchschäumer, Handmixer
• Nähmaschine, Nudelmaschine, Reiskocher
• Personenwaage, Rasenmäher, Rasierapparat
• Schreibmaschine, Staubsauger, wie Nass- und Trockensauger, Saugroboter, Akkustaubsauger
• Toaster, Ventilator
• Waffelautomat, Waffeleisen
• Wasserkocher, Tauchsieder
• Weichnachtsbaumbeleuchtung und andere Lichterketten
• Zahnbürste, Zitronenpresse und viel ander mehr

Rechtsgrundlagen gemäß ElektroG
Elektro-/Elektronikaltgeräte werden gemäß ElektroG seit dem Jahr 2006 gebührenfrei zur Verwertung zurückgenommen.

Sie können selbst zu den Recyclinghöfen der Stadt gebracht werden oder werden nach Anmeldung über das Bestellsystem der SAS abgeholt.

Ab dem 1. Juli 2022 sind nicht mehr nur Großhandel und Fachgeschäfte mit mehr als 400 m2 Verkaufsfläche und Online-Händler verpflichtet defekte Elektro- und Elektronikaltgeräte zurückzunehmen.

Auch Lebensmitteleinzelhändler oder Discounter sind seit dem dazu verpflichtet, wenn ihre gesamte Verkaufsfläche größer als 800 Quadratmeter ist und sie regelmäßig Elektrogeräte verkaufen. Altgeräte mit einer Kantenlänge unter 25 Zentimetern müssen immer zurückgenommen werden, egal ob das Gerät in diesem Laden gekauft wurde.

Auch ein neues (Klein-)Gerät muss nicht gekauft werden. Mehr als drei gleichartige Altgeräte müssen jedoch nicht angenommen werden. Bei allen größeren Altgeräten, wie TV, Wachmaschine, Kühlschrank und Co. gilt jedoch, dass bei Rückgabe eines Altgerätes ein Neugerät gekauft werden muss.

Zuletzt aktualisiert: 23.01.2025 Zurück