Gelbe Tonne für Leichtverpackungen
240 Liter oder 1100 Liter
Nie über den Restabfall entsorgen
Keine Verpackung | trotzdem in die Gelbe Tonne
Auch Einweggeschirr und -besteck sowie weitere Einwegartikel aus diversen Plastewerkstoffen dürfen, obwohl keine Verkaufsverpackung, über die Gelben Tonnen entsorgt werden.
Besser nicht nutzen
Besser ist es jedoch, zur Abfallvermeidung immer auf die Verwendung von Einwegprodukten zu verzichten. Insbesondere auch auf Partys und Feiern Einweggeschirr (Pappteller, Plastikbecher, Plastikbesteck und anderes mehr) und auch Coffee-to-go Becher bitte nicht nutzen.
Am 3. Juli 2021 ...
sind die Einwegkunststoff-Verbotsverordnung und die Einwegkunststoff-Kennzeichnungsverordnung in Kraft getreten (mehr dazu siehe Linkliste - Umsetzung der Einwegkunststoffrichtlinie).
Herstellungsverbot
Folgende Einwegkunststoffartikel dürfen nicht mehr hergestellt werden
Besteck, kosmetische Wattestäbchen, Luftballonstäbe, Rührstäbchen für Heißgetränke, Teller, Schalen und Trinkhalme, Lebensmittel- und Getränkebehälter aus expandiertem Polystyrol (Styropor).
Kennzeichnungsgebot
Folgende Einwegkunststoffartikel müssen gekennzeichnet werden
Einweggetränkebecher aus Papier mit Kunststoffbeschichtung, Damenbinden und Slipeinlagen, Tampons und deren Applikatoren, Feuchttücher, Zigarettenfilter, Tabakprodukte mit Filtern.