Entsorgungsfachbetriebe für Baumischabfälle
Bau- und Gewerbeabfallsortieranlagen
Wenn Getrentsammlung nicht sinnvoll ist ...
Wenn bei privaten Bau- und Umbauarbeiten Kleinmengen verschiedener Abfälle anfallen, können diese als sogenannte Baumischabfälle/gemischte Bau- und Abbruchabfälle gemeinsam entsorgt werden.
Zu den gemischten Bau- und Abbruchabfällen können beispielsweise gehören ...
• zerschlissene Bau- und Abdeckfolien/-fließe, Baunetze
• alte Abwasserrohre/KG-Rohre und zerbrochene Dachrinnen aus Plaste
• kaputte Wellpolyester/-Lichtplatten und ähnliche aus Plaste
• Verpackungen und Folien, leere Plaste- und Verbundstoffsäcke von diversen Baustoffen
• alte Jutesäcke, Wassereimer, Kisten und Kasten
• Verschnitte von Gipsplatten, Holzbrettern, Laminat- oder Parkettbrettern
• Säge- und Hobelspäne, Fenster mit Plasterahmen, Fensterglasbruch, Plastetüren
• Holzreste, Kabelreste
• Kleinmengen mineralischer Bauabfälle, sogenannte Schüttung, Reste von Baumaterialien
• Tapetenreste, abgelöste Tapeten und ähnliches mehr
Nicht unsere Pflichtaufgabe
Die Entsorgung von Abfällen, die im Zusammenhang mit privater und gewerblicher Bautätigkeit (Neubau-, Umbau- und Abbrucharbeiten an Gebäuden) anfallen, gehört nicht zu den Pflichtaufgaben der städtischen Abfallentsorgung. Mit der Entsorgung jeglicher Bau- und Abbruchabfälle beauftragen Sie bitte einen Entsorgungsfachbetrieb oder einen entsprechend zertifizierten Containerdienst.
Selbstanliefern zum Recyclinghof
Kostenpflichtig werden Baumischabfälle auch am SAS Recyclinghof in Schwerin angenommen.