Entsorgungsfachbetriebe für gefährliche Bau- und Abbruchabfälle
Bauschuttsortieranlagen
Kennzeichen für gesundheitsgefährdende Stoffe
Das kann gefährlich werden
Asbest stellt eine erhebliche Gefahr für Ihre Gesundheit dar. Nur zugelassene Fachfirmen dürfen Baustoffe auf Asbestbasis abbrechen und entsorgen. Beauftragen Sie zu Ihrer Sicherheit einen Entsorgungsfachbetrieb, der nach TRGS 519 zugelassen ist.
Kleine Mengen verpacken und zum Recyclinghof
In Ausnahmefällen können kleine Mengen asbesthaltiger Abfälle aus privaten Haushalten und Kleingewerben als gebührenpflichtige Kleinanlieferung auf dem Recyclinghof Nord abgegeben werden.
Bitte beachten Sie, dass asbesthaltige Abfälle nur fest in Folien verpackt angenommen werden. Kunststoffsäcke, die fest zugebunden sind, eignen sich für kleinformatige Bruchplatten. Für ganze Platten erweist sich Stretchfolie aus dem Baumarkt als sehr praktisch. Wickeln Sie nur so viele Platten zusammen ein, wie zwei Personen tragen können, um sie in den Container zu werfen.